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Zattoo im Ausland

Während des Urlaubs oder bei einer Geschäftsreise deutsches Fernsehen zu schauen, ist für viele Reisende zunehmend wichtig. Dabei ist das Angebot an deutschen Fernsehsendern in Hotels oder Ferienwohnungen häufig stark beschränkt – wenn es überhaupt welche gibt. Eine Alternative stellt der Empfang von Online-TV da. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit der Frage, wie Zattoo im Ausland genutzt werden kann.

Zunächst spielt es eine Rolle, ob Sie Zattoo im EU-Ausland oder internationalen Ausland nutzen wollen. Die Nutzung in der EU gestaltet sich aufgrund der europäischen Gesetzgebung wesentlich einfacher, als im internationalen Ausland. Bevor das TV-Bild wiedergegeben wird, prüft Zattoo die IP-Adresse des Zuschauers hinsichtlich des zugeordneten Landes bzw. der Region. Befindet sich der Nutzer nicht in Deutschland, kann das sogenannte „Geoblocking“ den Sehspaß verhindern. Mit der Meldung „Diesen Stream dürfen wir dir hier leider nicht zur Verfügung stellen. Offenbar befindest du dich im Ausland.“ werden Sie darauf hingewiesen, dass die Nutzung eingeschränkt wurde.

Zattoo im Ausland Fehlermeldung
Die Ursache für diese Fehlermeldung ist eine IP-Adresse für eine Region, die von Zattoo nicht unterstützt wird.

Zattoo im EU-Ausland nutzen

Abonnenten von Zattoo Premium oder Ultimate können den TV-Streaming-Dienst vorübergehend im EU-Ausland nutzen (z.B. im Urlaub, Auslandsemester, Auslandpraktikum, Geschäftsreise). Möglich wurde dies durch die EU-Portabilitätsverordnung, welche im Januar 2018 in Kraft getreten ist. Der kostenlose Dienst, Zattoo Free, kann hingegen ausschließlich in Deutschland (bzw. in der Schweiz) genutzt werden.

Länder

In den folgenden Ländern kannst du Zattoo im Ausland uneingeschränkt verwenden:

  • Belgien
  • Frankreich
  • Italien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Dänemark
  • Irland
  • Vereinigtes Königreich
  • Griechenland
  • Portugal
  • Spanien
  • Finnland
  • Österreich
  • Schweden
  • Estland
  • Litauen
  • Lettland
  • Malta
  • Polen
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern
  • Bulgarien
  • Rumänien
  • Kroatien
  • Belgien
  • Frankreich
  • Italien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Dänemark
  • Irland
  • Vereinigtes Königreich
  • Griechenland
  • Portugal
  • Spanien
  • Finnland
  • Österreich
  • Schweden
  • Estland
  • Litauen
  • Lettland
  • Malta
  • Polen
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern
  • Bulgarien
  • Rumänien
  • Kroatien

Voraussetzungen für Zattoo im Ausland

Zattoo weist aber darauf hin, dass einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Zattoo im Ausland genutzt werden kann:

  1. Die App muss in Deutschland bereits vor der Abreise heruntergeladen sein.
  2. Ihr Zattoo-Konto muss in Deutschland registriert sein.
  3. Ihr permanenter Wohnsitz muss sich weiterhin in Deutschland befinden.
  4. Das Angebot gilt temporär für 90 Tage am Stück. Wenn 90 Tage überschritten werden, ist der Zugriff auf das Zattoo Angebot im Ausland mehr möglich. Loggt man sich zwischenzeitlich mit einer deutschen IP-Adresse ein, beginnen die 90 Tage erneut.

Zattoo im internationalen Ausland nutzen

Außerhalb der europäischen Union verhindert das Geoblocking die Nutzung von Zattoo. Grund dafür sind Lizenzvereinbarungen mit den ausgestrahlten Fernsehsendern. So muss Zattoo sicher stellen, dass die Nutzung nur aus dem lizenzierten Land bzw. temporär in der EU möglich ist.

Technisch ist es ohne Probleme möglich, mit einem kommerziellen VPN (Virtual Private Network) den Datenverkehr über eine deutsche IP-Adresse zu lenken. Allerdings untersagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zattoo, dass die Geo-Filterung durch ein Verbergen der realen IP-Adresse umgehen werden darf:

Zattoo nutzt technische Maßnahmen zur regionalen Einschränkung der Dienste (Geo-Filterung). Der Nutzer verpflichtet sich, die von Zattoo hierfür eingesetzten technischen Maßnahmen nicht zu umgehen. Zugleich verpflichtet sich der Nutzer, Zugangskontrollsysteme zu kostenpflichtigen Inhalten nicht zu umgehen und/oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um Zattoo oder Inhalte auf Zattoo unberechtigt zu nutzen.

Zattoo AGB

Zudem könnte nach deutschem Recht eine Urheberrechtsverletzung in Form einer illegalen Umgehung einer wirksamen technischen Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a Abs. 2 Satz 1 UrhG vorliegen:

Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

Praktisch ist eine Überprüfung dieser Klauseln jedoch schwierig. Daher gehen Streaming-Dienste wie Zattoo dazu über, bestimmte IP-Adressen, die einem VPN oder Proxy zugeordnet werden können, zu blocken (Blacklist).

Wer auf der rechtlich sicheren Seite sein will, kann sich mit dem Empfang der Deutsche Welle im Ausland vertraut machen.

Fragen und Antworten

Ist die Nutzung eines VPN legal, um Zattoo im Ausland zu nutzen?

Technisch ist es ohne Probleme möglich, Zattoo außerhalb der EU über einen VPN zu nutzen. Die AGB von Zattoo sowie das Urheberrecht verbieten aber die Umgehung des Geo-Blockings mit einem VPN.

Wie kann ich Zattoo im Ausland schauen?

Innerhalb der Europäischen Union kannst du Zattoo fast wie gewohnt nutzen, wenn du ein Premium- oder Ultimate-Abo abschließt. Zattoo-Free-Nutzer können Premium oder Ultimate kostenlos testen.

Matthes Vogel

Matthes ist ein Frankfurter Blogger mit einer Leidenschaft für Unterhaltungstechnik und Medien, der auch über viele andere Themen wie Reisen, Wohnen, Unterhaltung und Kommunikation schreibt. Er hat Betriebswirtschaft studiert und arbeitet derzeit als Projektmanager für Digitalisierung und Innovation bei einem Wohnungsunternehmen. Als Blogger teilt er gerne seine Gedanken, Meinungen und Erfahrungen mit seinen Lesern und ist stets bemüht, sie über die neuesten Trends und Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

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