Zattoo im Ausland – Was ist erlaubt und was nicht?

Deutsches Fernsehen im Ausland zu empfangen, ist für viele Reisende ein relevantes Thema. Hotels und Ferienwohnungen bieten häufig nur ein eingeschränktes Angebot an deutschsprachigen Sendern – oder gar keines. TV-Streaming-Dienste wie Zattoo können hier eine Lösung darstellen. Dieser Ratgeber erläutert, unter welchen Bedingungen Zattoo im Ausland funktioniert und welche Einschränkungen zu beachten sind.

Zattoo im EU-Ausland: Rechtliche Grundlage und Voraussetzungen

Die Nutzung von Zattoo im Ausland hängt davon ab, ob es sich um ein EU-Land oder ein Drittland handelt. Innerhalb der EU gelten dank einer europäischen Verordnung zur Portabilität von Online-Inhalten (in Kraft seit April 2018) erleichterte Bedingungen.

Funktionsweise der Standorterkennung

Zattoo ermittelt den Standort des Nutzers anhand der IP-Adresse. Wird eine nicht-deutsche IP-Adresse erkannt, kann der Zugang eingeschränkt werden. In diesem Fall erscheint folgende Meldung:

„Diesen Stream dürfen wir dir hier leider nicht zur Verfügung stellen. Offenbar befindest du dich im Ausland.“

Zattoo im Ausland Fehlermeldung
Diese Fehlermeldung erscheint, wenn die IP-Adresse einer nicht unterstützten Region zugeordnet wird.

Voraussetzungen für die EU-Nutzung

Die temporäre Nutzung von Zattoo im EU-Ausland ist ausschließlich mit einem kostenpflichtigen Abonnement (Zattoo Premium oder Ultimate) möglich. Zattoo Free funktioniert nur innerhalb Deutschlands.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. App-Installation vor Abreise: Die Zattoo-App muss bereits in Deutschland heruntergeladen sein.
  2. Deutsche Registrierung: Das Zattoo-Konto muss in Deutschland registriert sein.
  3. Wohnsitz in Deutschland: Der permanente Wohnsitz muss sich weiterhin in Deutschland befinden.
  4. Zeitliche Begrenzung: Die Nutzung ist auf maximal 90 aufeinanderfolgende Tage beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Zugang gesperrt. Ein Login mit deutscher IP-Adresse setzt den Zähler zurück.

Unterstützte EU-Länder

In den folgenden Ländern kann Zattoo mit einem Premium- oder Ultimate-Abo genutzt werden:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

Hinweis: Das Vereinigte Königreich gehört seit dem Brexit nicht mehr zur EU. Die EU-Portabilitätsverordnung gilt dort nicht mehr. Eine Nutzung von Zattoo in Großbritannien ist daher mit Einschränkungen verbunden.

Sonderfall EU-Außengebiete: Spanische Inseln (Kanaren, Balearen) sowie das portugiesische Madeira gehören zur EU. Zattoo kann dort wie im übrigen EU-Ausland genutzt werden.

Zattoo außerhalb der EU: Geoblocking und rechtliche Einschränkungen

Außerhalb der Europäischen Union verhindert das sogenannte Geoblocking die Nutzung von Zattoo. Die Ursache liegt in den Lizenzvereinbarungen mit den Fernsehsendern, die eine territoriale Beschränkung der Übertragungsrechte vorsehen.

Technische Umgehung und rechtliche Bewertung

Technisch lässt sich das Geoblocking mit einem VPN (Virtual Private Network) umgehen, indem der Datenverkehr über eine deutsche IP-Adresse geleitet wird. Dies ist jedoch aus mehreren Gründen problematisch:

1. Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zattoo untersagen ausdrücklich die Umgehung der Geo-Filterung:

„Zattoo nutzt technische Maßnahmen zur regionalen Einschränkung der Dienste (Geo-Filterung). Der Nutzer verpflichtet sich, die von Zattoo hierfür eingesetzten technischen Maßnahmen nicht zu umgehen.“

Zattoo AGB

2. Mögliche Urheberrechtsverletzung: Nach deutschem Recht könnte die Umgehung einer technischen Schutzmaßnahme gegen § 95a Abs. 2 Satz 1 UrhG verstoßen:

„Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken.“

§ 95a UrhG – Urheberrechtsgesetz

Praktische Konsequenzen: Zattoo setzt IP-Adressen, die bekannten VPN-Diensten zugeordnet werden, auf eine Sperrliste (Blacklist). Die Nutzung eines VPN führt daher häufig dazu, dass der Zugang trotzdem verweigert wird.

Übersicht: Zattoo-Pakete und Auslandsnutzung

PaketNutzung in DeutschlandNutzung im EU-AuslandNutzung außerhalb der EU
Zattoo FreeJaNeinNein
Zattoo Smart HDJaJa (max. 90 Tage)Nein
Zattoo PremiumJaJa (max. 90 Tage)Nein
Zattoo UltimateJaJa (max. 90 Tage)Nein
Übersicht der Zattoo-Pakete und deren Verfügbarkeit im Ausland (Stand: Dezember 2025)

Häufige Fragen zur Auslandsnutzung von Zattoo

Ist die Nutzung eines VPN legal, um Zattoo im Ausland zu nutzen?

Die Nutzung eines VPN ist in Deutschland grundsätzlich legal. Allerdings verbieten die AGB von Zattoo ausdrücklich die Umgehung der Geo-Filterung. Zusätzlich könnte nach § 95a UrhG eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Von der VPN-Nutzung zur Umgehung des Geoblockings ist daher abzuraten.

Wie kann ich deutsches Fernsehen im Ausland empfangen?

Innerhalb der EU ist die einfachste Lösung ein kostenpflichtiges Zattoo-Abo (Premium oder Ultimate). Nutzer von Zattoo Free können die Bezahlpakete 30 Tage kostenlos testen. Außerhalb der EU gibt es keine legale Möglichkeit, Zattoo zu nutzen.

Kann ich mein Zattoo-Abo pausieren, wenn ich länger im Ausland bin?

Nein, eine Pausierung ist nicht möglich. Die einzige Option ist die Kündigung des Abos. Zu beachten: Bei einer Unterbrechung des Abos werden alle gespeicherten Aufnahmen gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nur möglich, wenn innerhalb von 7 Tagen ein neues Abo abgeschlossen wird.

Funktioniert Zattoo auf den Kanaren, Balearen oder Madeira?

Ja. Die spanischen Inseln (Kanaren, Balearen) sowie das portugiesische Madeira gehören zur Europäischen Union. Die EU-Portabilitätsverordnung gilt dort, sodass Zattoo wie im übrigen EU-Ausland genutzt werden kann.

Spielt es eine Rolle, ob ich Zattoo über Browser, App oder TV-Stick nutze?

Nein. Die Standortprüfung erfolgt ausschließlich über die IP-Adresse. Das verwendete Gerät oder die Zugangsart haben keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit.

Welche ausländischen Sender sind mit einem deutschen Zattoo-Account verfügbar?

Das Senderangebot bleibt unabhängig vom Standort innerhalb der EU identisch. Internationale Sender wie Al Jazeera, CNN International, Bloomberg Television, NHK World Japan und ORF 2 Europe sind sowohl in Deutschland als auch im EU-Ausland empfangbar. Die einzige Einschränkung betrifft die zeitliche Begrenzung von 90 Tagen.

Was tun bei der Meldung „Offenbar befindest du dich im Ausland“?

Diese Meldung erscheint, wenn die IP-Adresse einer nicht unterstützten Region zugeordnet wird. Mögliche Ursachen:

  • Zattoo Free: Das kostenlose Paket funktioniert nur in Deutschland.
  • 90-Tage-Limit überschritten: Bei Premium und Ultimate ist die EU-Nutzung auf 90 Tage begrenzt.
  • Fehlerhafte Standorterkennung: In seltenen Fällen wird die IP-Adresse falsch zugeordnet.

Bei Problemen empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit dem Zattoo-Support. Dieser kann überprüfen, ob die IP-Adresse korrekt zugeordnet wurde.

Fazit

Die Nutzung von Zattoo im Ausland ist innerhalb der EU mit einem kostenpflichtigen Abonnement für bis zu 90 Tage möglich. Außerhalb der EU besteht keine legale Nutzungsmöglichkeit. Die Umgehung des Geoblockings mittels VPN verstößt gegen die Nutzungsbedingungen und ist rechtlich bedenklich.

Für Reisen innerhalb der EU bieten die Pakete Premium und Ultimate eine praktikable Lösung für den Empfang deutschsprachiger Sender. Vor längeren Auslandsaufenthalten sollte geprüft werden, ob die 90-Tage-Frist ausreicht oder alternative Lösungen in Betracht gezogen werden müssen.

Matthes Vogel
Matthes Vogel

Matthes, 1983 in Thüringen geboren studierte von 2005 bis 2008 Betriebswirtschaft und hat sich im Anschluss durch diverse Weiterbildungen und Lehrgänge kontinuierlich fortgebildet, insbesondere im Bereich der Digitalisierung und Medientechnologie. Zu Beginn seiner Karriere bei seinem ersten Arbeitgeber übernahm er neben seiner Haupttätigkeit auch Aufgaben als IT-Assistent im gleichen Unternehmen. Seit 2009 lebt und arbeitet Matthes in Frankfurt. Als passionierter Fachmann besucht er regelmäßig Fachmessen wie die IFA, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Aktuell ist er als Projektmanager für Digitalisierung und Innovation bei einem Wohnungsunternehmen tätig.

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