Kabelgebühren Nebenkosten: Warum Du jetzt handeln musst!
In der digitalen Ära, in der Kabelfernsehen und Highspeed-Internet fast so grundlegend sind wie Wasser und Strom, wird eine neue gesetzliche Regelung einen signifikanten Einfluss auf Dich als Verbraucher haben. Diese Regelung betrifft die „Kabelgebühren Nebenkosten“, die Du möglicherweise auf Deiner Nebenkostenabrechnung bemerkt hast. Durch das neu verabschiedete Telekommunikationsgesetz ändert sich der Umgang mit den Kabelgebühren in den Nebenkosten. Verwirrt? Keine Sorge, wir klären Dich auf und erklären, was das für Dich bedeutet.
Inhalt
Kabelgebühren und das neue Telekommunikationsgesetz
Das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ändert die Regelungen zu den Kabelgebühren in den Nebenkosten. Bisher waren diese Gebühren Teil Deiner Nebenkosten, wenn Du zur Miete wohnst, oder des Hausgeldes, wenn Du Wohnungseigentümer bist. Doch nun benötigst Du einen eigenen Vertrag für Deinen Kabelanschluss.
Das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ für Kabelgebühren wurde abgeschafft. Zuvor konnten Vermieter oder Hausverwaltungen die Kabelgebühren über die Nebenkosten abrechnen. Dies galt auch dann, wenn einzelne Mieter oder Eigentümer den Kabelanschluss nicht nutzten. Ab dem 1. Juli 2024 kannst Du jedoch Deinen Fernsehempfangsweg frei wählen, ohne dafür doppelt zahlen zu müssen.
Allerdings gehen mit dieser Option auch einige Nachteile einher. Zum einen fällt der Rabatt weg, der durch die Mehrnutzerverträge des Kabelanbieters gewährt wird. Zum anderen müssen die Kosten für die Refinanzierung des hausinternen Glasfaserausbaus vom Grundstückseigentümer getragen werden.
Alternativen zum Kabelfernsehen: Streaming-Dienste
Streaming-Dienste wie Zattoo oder waipu.tv gelten als kostengünstige Alternative zum traditionellen Kabelfernsehen. Sie fördern einen fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern, da sie dazu zwingen, ihr Programmangebot attraktiver zu gestalten. Zudem bieten sie eine große Reichweite für lokale und regionale Programme.
Was bedeutet das für Dein Kabelfernsehen bei Vodafone?
Die Änderung bedeutet, dass Du einen separaten Vertrag für Dein Kabel-TV benötigst, um weiterhin Kabelfernsehen über Vodafone zu empfangen. Ein solcher Vertrag könnte beispielsweise der „TV Connect Start„-Tarif sein. Mit diesem Tarif erhältst Du Zugang zu 28 HD-Sendern und 69 SD-Sendern und kannst Dein TV-Programm wie gewohnt genießen.
Wenn Du bereits Kunde eines Kabel-TV- oder Kabel-Internet-Produkts bist, kannst Du den TV Connect Start Tarif einfach zu Deinem bestehenden Vertrag hinzufügen. Auf diese Weise kannst Du Dich darauf verlassen, dass Dein TV-Programm ungestört bleibt und Du weiterhin Zugang zu Deinen bevorzugten Sendern hast.
Darüber hinaus eröffnet das neue Gesetz Möglichkeiten zur Verbesserung Deines TV-Erlebnisses. Mit TV Connect Start als Basis kannst Du weitere Premium-Kabel-TV-Produkte hinzufügen, um Dein Fernseherlebnis zu erweitern. Zum Beispiel könntest Du GigaTV Cable wählen, das Dir Zugang zu einer größeren Senderauswahl, vielen Mediatheken und Video on Demand bietet. Zusätzlich kannst Du weitere Optionen wie Netflix, DAZN oder Sky hinzufügen.
Was bedeutet das für Dein Kabelfernsehen mit PŸUR?
Mit den neuen Änderungen, insbesondere für PŸUR-Kunden, wird die Grundversorgung mit Kabelfernsehen bald eingestellt, es sei denn, Du hast einen Kabelvertrag. Das bedeutet, dass Du aktiv werden musst, um weiterhin Kabelfernsehen empfangen zu können. Du kannst einen Basis-Kabelvertrag abschließen, um Dein Fernsehsignal zu behalten und die Zusatzprodukte, für die Du weiterhin zahlen musst, weiterhin nutzen zu können.
Wichtig ist, dass der Vertrag erst am Tag der Umstellung beginnt. Das bedeutet, dass Dir keine doppelten Kosten entstehen. Aber aufgepasst: Wenn Du bereits ein Internetprodukt bei PŸUR gebucht hast, betrifft Dich die Umstellung auch.
Der Wechsel zu einem Basis-Kabelanschluss könnte eine Möglichkeit sein, Dein Fernseherlebnis zu verbessern. Im Basis-TV hättest Du Zugang zu bis zu 94 Sendern und über HbbTV zu vielen Mediatheken. Außerdem könntest Du attraktive Pay-TV-Sender hinzubuchen. Und die Installation ist denkbar einfach: Du kannst Deinen Fernseher einfach an die vorhandenen Kabeldosen anschließen und brauchst keine zusätzliche Satellitenschüssel.
Die oben genannten Änderungen und die Umstellung auf ein kostenpflichtiges Kabelfernsehangebot könnten also eine Möglichkeit sein, Dein Fernseherlebnis zu verbessern und besser an Deine individuellen Bedürfnisse anzupassen. Bei Fragen zum Umstieg bietet PŸUR eine umfangreiche FAQ-Seite und persönliche Beratung unter 0800 220 1111.
Fazit
Die Änderung im Telekommunikationsgesetz kann auf den ersten Blick als zusätzliche Belastung wahrgenommen werden, aber letztlich bietet sie Dir als Verbraucher mehr Flexibilität und Kontrolle über Dein Kabel-TV-Erlebnis. Statt Kabelgebühren über die Nebenkosten zu bezahlen, kannst Du nun einen Vertrag auswählen, der Deinen Bedürfnissen entspricht und den Du direkt mit Deinem Anbieter abschließen kannst. Und das bietet die Möglichkeit, Dein TV-Erlebnis zu personalisieren und zu verbessern.
Fragen und Antworten
Welche Änderung gibt es bei den Kabelgebühren Nebenkosten?
Die Kabelgebühren werden nicht mehr über die Nebenkosten oder das Hausgeld abgerechnet. Stattdessen musst Du einen eigenen Vertrag für Deinen Kabelanschluss abschließen.
Ist der Kabelanschluss kostenlos?
Nein, der Kabelanschluss ist nicht kostenlos. Die Gebühren müssen direkt an den Anbieter bezahlt werden. Bisher war es auch möglich, dass der Vermieter die Kabelgebühren jährlich über die Nebenkosten abrechnet. Laut Statistik des Deutschen Mieterbundes beträgt diese Umlage ca. 13 Cent pro Monat und Quadratmeter.
Was passiert, wenn ich keinen Kabelanschluss-Vertrag abschließe?
Wenn Du keinen eigenen Vertrag hast, kann das Signal für Dein Kabelfernsehen deaktiviert werden.
Was ist die TKG-Novelle?
Die TKG-Novelle ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz, die besagt, dass die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten weitergegeben werden dürfen.
Gibt es nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs eine Obergrenze für die Höhe der Kabelgebühren?
Nach der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs gibt es keine Obergrenze für die Höhe der Kabelgebühren. Die Kabelgebühren dürfen nicht mehr pauschal über die Nebenkosten abgerechnet werden, sondern müssen gesondert ausgewiesen werden. Bis zum 30. Juni 2024 können Vermieter die Kabelgebühren aber noch von den Mietern verlangen. Allerdings gibt es eine Obergrenze von 60 Euro pro Wohnung und Jahr für die Bereitstellung eines Glasfaseranschlusses, die Vermieter in den ersten fünf Jahren nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs über die Nebenkostenabrechnung abrechnen dürfen.
Sind die Kabelgebühren in den Nebenkosten enthalten?
Ja, Kabelgebühren können in Deutschland in den Nebenkosten enthalten sein. Dies hängt jedoch von der Ausstattung der Wohnung und dem Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ab. In einigen Fällen werden die Kabelgebühren direkt vom Mieter an den Kabelanbieter gezahlt. Die Höhe der Nebenkosten kann je nach Mietvertrag und Wohnort variieren. In den Nebenkosten können auch andere Kosten wie Aufzugskosten, Instandhaltungskosten und Nebenkosten enthalten sein. Darüber hinaus wird die bisherige Umlagefähigkeit des Kabelfernsehens durch ein neues Telekommunikationsgesetz in Deutschland abgeschafft.